, Casanova Nadja
Massnahmen ab dem 18. Dezember 2020
(Update vom 14.01.2021)
Der Bundesrat hat die aktuell geltenden Corona-Massnahmen bis am 28. Februar 2021 verlängert und teilweise verschärft.
Es ist nicht erlaubt, die Halle zu nutzen - auch nicht alleine.
Die einzige Ausnahme bildet das Jugendtraining (maximal 5 anwesende Personen). Es findet unter folgenden Bedingungen statt:
- Eine Anmeldung zum Jugendtraining ist obligatorisch und die Maskenpflicht gilt weiterhin.
- Es dürfen nur Jugengliche vor ihrem 16. Geburtstag teilnehmen
- Es gelten neu folgende Trainingszeiten: 18.00 - 19.00 Uhr